Solar & E-Power

Photovoltaik & E-Mobilität

Solaranlagen

Die Technische Betriebe Seon AG hat auf Ihrer Liegenschaft am Mühleweg 3 eine grössere Solaranlage in Betrieb. Insgesamt haben wir eine Leistung von 119 kWp (Kilowatt-Peak) was heisst, dass wir mit dem produzierten Jahresverbrauch ca. über 20 Einfamilienhäuser versorgen könnten.

Förderung

Interessieren Sie sich für eine eigene Solaranlage? Profitieren Sie von der Förderung durch den Bund.

Für eine Solaranlage mit einer Leistung zwischen 2 und 100 kWp erhalten Sie eine Einmalvergütung für kleine Solaranlagen (KLEIV). Der Förderbeitrag beträgt maximal 30 Prozent der Investitionskosten. Fassadenanlagen werden durch einen zusätzlichen Leistungsbeitrag stärker gefördert.

Mit der Administration der Förderbeiträge hat der Bund das Unternehmen Pronovo beauftragt. So kommen Sie zu Ihrem Förderbeitrag:

  • Mit dem Tarifrechner von Pronovo können Sie vorab die Höhe Ihres Förderbeitrags ermitteln.
  • Den eigentlichen Antrag für die Einmalvergütung reichen Sie erst nach der Inbetriebnahme Ihrer Solaranlage über das Kundenportal von Pronovo ein. Hier werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt und sehen den aktuellen Stand Ihres Gesuchs.

Technisches Anschlussgesuch

Damit Sie Ihre Solaranlage ans Stromnetz anschliessen dürfen, ist ein Technisches Anschlussgesuch (TAG) erforderlich. Stellen Sie sicher, dass Ihr Solarinstallateur dieses frühzeitig bei uns einreicht. So können wir das Gesuch eingehend beurteilen und Sie optimal beraten: Sie erhalten eine Rückmeldung von uns, ob die geplante Grösse bzw. Einspeiseleistung Ihrer Solaranlage aus Sicht des Stromnetzes umsetzbar ist.

Reduktion der Einspeiseleistung

Zu Spitzenzeiten wie etwa in sonnigen Mittagsstunden speisen die Solaranlagen in der Schweiz besonders viel Strom ins Netz ein. Dies kann das Stromnetz stark belasten. Deshalb sieht das
Stromversorgungsgesetz folgende Regelung vor, um das Netz zu entlasten: Die Einspeiseleistung von Solaranlagen darf auf 70% der maximalen Produktionsleistung reduziert werden. Bei dieser Reduktion resultiert ein vernachlässigbarer Minderertrag pro Jahr. Durch die reduzierte Einspeiseleistung lässt sich vermeiden, dass das Stromnetz übermässig stark – und somit teuer – ausgebaut werden muss.

Automatischer Lastabwurf

Grosse Solaranlagen mit einer Leistung ab 100 kWp werden in das System für den automatischen Lastabwurf eingebunden: In seltenen Fällen, wenn es die Netzbelastung verlangt, wird die Einspeiseleistung der Solaranlagen automatisch reduziert. Dies entlastet das Stromnetz und hilft mit, bei kritischen Netzzuständen flächendeckende Stromausfälle zu vermeiden.

Ladestationen für Elektroautos

Planen Sie den Kauf eines Elektroautos? Klären Sie frühzeitig, wo und wie Sie es laden können. In Einfamilienhäusern lässt sich eine Ladestation meist einfach und günstig installieren. Anders sieht die Situation in Einstellhallen aus: Da hier oft mehrere Elektroautos gleichzeitig laden, braucht es ein Lastmanagementsystem. Dieses teilt die verfügbare Energie gleichmässig auf und vermeidet eine Überlastung der Elektroinstallation.

Ladestationen müssen von uns bewilligt werden. Machen Sie Ihren Elektroinstallateur darauf aufmerksam, uns das Technische Anschlussgesuch (TAG) frühzeitig einzureichen. So ist gewährleistet, dass unsere Bewilligung termingerecht vorliegt.

PV-Anlagen

Die Technische Betriebe Seon AG hat auf Ihrer Liegenschaft am Mühleweg 3 eine grössere Solaranlage in Betrieb. Insgesamt haben wir eine Leistung von 119 kWp (Kilowatt-Peak) was heisst, dass wir mit dem produzierten Jahresverbrauch ca. über 20 Einfamilienhäuser versorgen könnten.

Bauen Sie sich eine eigene Photovoltaik-Anlage?

Wir informieren Sie gerne über das Vorgehen ab der Planung bis zur Realisierung, ob auf dem Ein- oder Mehrfamilienhaus, Betriebsgebäude oder Bauernhof.
Anmeldung und Informationen

Netzdienliche Einspeiseregelung

Anmeldeformular für Photovoltaikanlagen

Einspeisevergütung Technische Betriebe Seon AG

Die Vergütung für Kunden, die elektrische Energie in das Netz der Technischen Betriebe Seon einspeisen und noch kein KEV erhalten.
Preisblätter

(v)ZEV und LEG – Solarstrom mit Gleichgesinnten teilen.

Ab Januar 2026 ermöglicht das aktualisierte Stromgesetz neben bisherigen Lösungen wie dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und dem virtuellen ZEV auch die Gründung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften (LEG).

Damit können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihren lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. Solarstrom) im Quartier oder über die ganze Gemeinde einfacher teilen – etwa mit Mieterinnen und Mietern, die in nachhaltige Energie investieren möchten, aber keine eigenen Flächen haben, sowie mit Personen, die sich für Umweltschutz und Nachhaltigkeit engagieren.

Gerne beantworten Ihnen das Kundencenter oder die Fachspezialistinnen und Fachspezialisten der Technischen Betriebe Seon AG weiterführende Fragen. Ergänzende Informationen rund um lokal produzierten Strom finden Sie auf der Informationsplattform lokalerstrom.ch.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite lokaler Strom.

*Die Abrechnungsdienstleistung innerhalb des (v)ZEV und LEG bietet Technische Betriebe Seon AG nicht an.

Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist eine Gemeinschaft von Stromverbraucherinnen und -verbrauchern, die gemeinsam lokal erzeugten z.B. Solarstrom nutzt und intern abrechnet. Der Strom wird dabei direkt im Gebäude an Verbraucherinnen und Verbrauchern weitergegeben, was den Eigenverbrauch erhöht und durch eingesparte Netzkosten die Wirtschaftlichkeit verbessert. Voraussetzung ist eine Produktionsleistung von mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung, alle Teilnehmenden liegen hinter demselben Netzanschlusspunkt und treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein Kunde auf; gemessen wird häufig über private Stromzähler. Zusätzlich benötigten Strom liefert das Versorgungsunternehmen, überschüssigen Solarstrom nimmt es ab.

Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ermöglicht es mehreren Strombezügerinnen und -bezügern – auch in verschiedenen, benachbarten Gebäuden – ihren selbst produzierten Strom (z.B. Solarstrom) gemeinsam zu nutzen und über das öffentliche Verteilnetz zu teilen. Die Messung erfolgt über die Smart Meter des Netzbetreibers, der die nötigen Messwerte bereitstellt, sodass keine private Messinfrastruktur aufgebaut werden muss; dieses Modell ist seit dem 01.01.2025 möglich. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Netzanschlusspunkt (z. B. Verteilkabine oder Trafostation) sowie eine Produktionsleistung von mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung aller Teilnehmenden. Dadurch kann der Eigenverbrauch gegenüber einem herkömmlichen ZEV steigen, weil z.B. Solarstrom über den Hausanschlusspunkt hinaus in der direkten Nachbarschaft verkauft oder gegenseitig ausgetauscht werden kann.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ermöglichen es, selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder sogar einer ganzen Gemeinde zu vermarkten und über einen lokalen Marktplatz zwischen Produzent:innen und Endverbraucher:innen zu handeln. Für den innerhalb der LEG bezogenen Strom gelten reduzierte Netznutzungstarife von 20 % oder 40 %, was den Stromaustausch wirtschaftlicher macht. LEG können ab dem 01.01.2026 umgesetzt werden. Die Technischen Betriebe Seon AG nimmt Anmeldungen ab diesem Datum entgegen und hat anschliessend bis zu drei Monate Zeit für die Umsetzung. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmenden im Versorgungsgebiet der Technischen Betreibe Seon AG wohnen und die Produktionsleistung mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung aller Teilnehmenden beträgt.

E-Mobilität

Mit dem Einsatz von Elektrofahrzeugen leisten wir einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und sind mit Naturstrom nachhaltig unterwegs. Unsere modernen, emissionsfreien Fahrzeuge bieten eine leistungsstarke und platzsparende Alternative zu herkömmlichen Fahrzeugen. So können wir effizient, sicher und verantwortungsvoll zu Ihnen, unseren Kundinnen und Kunden, gelangen.

Ihr Kontakt

Roland Zeltner

Projektleiter Mess- und Meldewesen