Messen, steuern und schalten

Mess- & Meldewesen

Messen

Für die Messung des Energiebezugs und der Energieerzeugung verbauen wir ausschliesslich vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) zugelassene und geeichte Stromzähler. Die Zähler werden entweder regelmässig per Stichprobe geprüft und geeicht oder nach ihrer Nutzungsdauer durch neue ersetzt. Dadurch ist die Messgenauigkeit der Zähler jederzeit gewährleistet.

Steuern, Schalten

Wir setzen in unserem Versorgungsgebiet ein intelligentes Steuer- und Regelsystem ein. Es dient dem sicheren Netzbetrieb und umfasst primär die Steuerung von schaltbaren Geräten (z. B. Wärmepumpe), den sogenannten Flexibilitäten.

Gemäss Stromversorgungsverordnung haben Sie als Kundin oder Kunde die Hoheit über die Steuerung Ihrer Flexibilitäten: Sie können entscheiden, ob sie diese Steuerung uns überlassen wollen oder nicht.

Einzige Ausnahme: Liegt eine erhebliche Gefährdung des sicheren Netzbetriebs vor, können wir als Netzbetreiber auch ohne Ihre Zustimmung auf Ihre Flexibilitäten zugreifen.

Die folgenden Geräte schalten wir über ein Rundsteuersignal:
Geräte Schaltung/Sperrung
Waschmaschine, Tumbler Werden nicht geschaltet
Wärmepumpenboiler Werden nicht geschaltet
Ladestationen Elektroautos Werden nicht geschaltet
Wärmepumpen,
Elektroheizungen
Leistungsgesteuert:
Sperrung min. 30 Minuten, max. 60 Minuten
Täglich max. 4 Sperrungen
Boiler Zeitgesteuert:
Je nach Boilergrösse: Aufheizdauer 4 Stunden, 6 Stunden oder 8 Stunden
Das Steuern der Geräte hat folgende Vorteile:
  • Mit dem gelegentlichen Sperren der Geräte können wir unser Stromnetz stabil halten.
  • Die Netzspitzenleistung kann reduziert werden. Dadurch sinken die Netzkosten: Als Kundin oder Kunde profitieren Sie von einem günstigeren Netznutzungstarif.
  • Die Schaltzeiten sind so gewählt, dass keine Komforteinbussen entstehen.

Falls Sie Ihre sperrbaren Geräte nicht von uns schalten lassen wollen, sondern selbst bewirtschaften möchten, reichen Sie uns bitte folgende Verzichtserklärung ein: Verzichtserklärung

Wichtig zu wissen: Wenn Sie Ihre sperrbaren Geräte selbst bewirtschaften, hat dies einen Tarifwechsel zur Folge.

Das aktuelle Schema Rundsteuerempfänger finden Sie hier: Schema Rundsteuerempfänger

Sicherheitskontrollen

Eine regelmässige Kontrolle Ihrer Elektroinstallation bringt Mängel an den Tag und verhindert dadurch Unfälle oder Brände. Deshalb sind periodische Sicherheitskontrollen vorgeschrieben. Diese laufen wie folgt ab:

  • Wenn bei Ihnen eine Sicherheitskontrolle ansteht, informieren wir Sie rechtzeitig.

  • Den Auftrag für die Sicherheitskontrolle leiten wir an ein kontrollberechtigtes Unternehmen weiter, das mit Ihnen einen Termin vereinbart.

  • Das Kontrollunternehmen führt die Sicherheitskontrolle durch und erstellt einen Prüfbericht. Weist Ihre Elektroinstallation keine Mängel auf, stellt das Unternehmen einen Sicherheitsnachweis aus und übermittelt diesen zusammen mit dem Prüfbericht an uns.

  • Liegen hingegen Mängel vor, müssen Sie sie innerhalb einer vorgegebenen Frist durch einen Elektroinstallateur beseitigen lassen. Ist dies erfolgt, erhält das Kontrollunternehmen vom Elektroinstallateur eine Behebungsanzeige und stellt den Sicherheitsnachweis aus.

Zählerablesung / Selbstablesung

Termin Zählerablesung

Die diesjährige Zählerablesung findet vom 17. November 2024 bis am 9. Januar 2025 statt.
Während dieser Zeit sind unsere Zählerableser/-innen im Netzgebiet der Technische Betriebe Seon AG (Gemeinde Seon, Gemeinde Egliswil) unterwegs. Wir bitten Sie, den Zählerableser/-innen Zugang zu allen Zählern (Strom, Wasser, evtl. Fernwärme) zu gewähren. Zu Ihrer Sicherheit können sich alle unsere Zählerableser/-innen ausweisen.

Zählerableser/innen

Unser Aussendienst-Team

Tagtäglich für Sie unterwegs.

Manfred Siegrist

Zählerableser Gemeinde Seon

Martin Hunn

Zählerableser Gemeinde Egliswil

Ruedi Suter

Zählerableser Gemeinde Schafisheim

Marion Zubler

Zählerableserin Gemeinde Schafisheim

Juan Carlos Schoch

Zählerableser Gemeinde Teufenthal

Selbstablesung

Sollten Sie beim Besuch nicht zu Hause sein, finden Sie in Ihrem Briefkasten eine Ablesekarte. Bitte senden Sie uns die ausgefüllte Selbstablesekarte bis spätestens 6. Januar 2025 zurück. Andenfalls wird Ihr Verbrauch geschätzt.

Sie können uns die Daten auch per Kundenformular mitteilen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Kunden Zählerablesung Smartmeter

Ihr Kontakt

Roland Zeltner

Projektleiter Mess- und Meldewesen

Markus Müller

Projektleiter Smart Meter