Messen, steuern und schalten
Mess- & Meldewesen
Messen
Für die Messung des Energiebezugs und der Energieerzeugung verbauen wir ausschliesslich vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) zugelassene und geeichte Stromzähler. Die Zähler werden entweder regelmässig per Stichprobe geprüft und geeicht oder nach ihrer Nutzungsdauer durch neue ersetzt. Dadurch ist die Messgenauigkeit der Zähler jederzeit gewährleistet.
Steuern, Schalten
Wir setzen in unserem Versorgungsgebiet ein intelligentes Steuer- und Regelsystem ein. Es dient dem sicheren Netzbetrieb und umfasst primär die Steuerung von schaltbaren Geräten (z. B. Wärmepumpe), den sogenannten Flexibilitäten.
Gemäss Stromversorgungsverordnung haben Sie als Kundin oder Kunde die Hoheit über die Steuerung Ihrer Flexibilitäten: Sie können entscheiden, ob sie diese Steuerung uns überlassen wollen oder nicht.
Einzige Ausnahme: Liegt eine erhebliche Gefährdung des sicheren Netzbetriebs vor, können wir als Netzbetreiber auch ohne Ihre Zustimmung auf Ihre Flexibilitäten zugreifen.
Die folgenden Geräte schalten wir über ein Rundsteuersignal:
| Geräte | Schaltung/Sperrung |
|---|---|
| Waschmaschine, Tumbler | Werden nicht geschaltet |
| Wärmepumpenboiler | Werden nicht geschaltet |
| Ladestationen Elektroautos | Werden nicht geschaltet |
| Wärmepumpen, Elektroheizungen |
Leistungsgesteuert: Sperrung min. 30 Minuten, max. 60 Minuten Täglich max. 4 Sperrungen |
| Boiler | Zeitgesteuert: Je nach Boilergrösse: Aufheizdauer 4 Stunden, 6 Stunden oder 8 Stunden |
Das Steuern der Geräte hat folgende Vorteile:
Falls Sie Ihre sperrbaren Geräte nicht von uns schalten lassen wollen, sondern selbst bewirtschaften möchten, reichen Sie uns bitte folgende Verzichtserklärung ein: Verzichtserklärung
Wichtig zu wissen: Wenn Sie Ihre sperrbaren Geräte selbst bewirtschaften, hat dies einen Tarifwechsel zur Folge.
Das aktuelle Schema Rundsteuerempfänger finden Sie hier: Schema Rundsteuerempfänger
Sicherheitskontrollen
Eine regelmässige Kontrolle Ihrer Elektroinstallation bringt Mängel an den Tag und verhindert dadurch Unfälle oder Brände. Deshalb sind periodische Sicherheitskontrollen vorgeschrieben. Diese laufen wie folgt ab:
Zählerablesung / Selbstablesung
Termin Zählerablesung
Die diesjährige Zählerablesung findet vom 17. November 2024 bis am 9. Januar 2025 statt.
Während dieser Zeit sind unsere Zählerableser/-innen im Netzgebiet der Technische Betriebe Seon AG (Gemeinde Seon, Gemeinde Egliswil) unterwegs. Wir bitten Sie, den Zählerableser/-innen Zugang zu allen Zählern (Strom, Wasser, evtl. Fernwärme) zu gewähren. Zu Ihrer Sicherheit können sich alle unsere Zählerableser/-innen ausweisen.
Zählerableser/innen
Unser Aussendienst-Team
Tagtäglich für Sie unterwegs.

Manfred Siegrist
Zählerableser Gemeinde Seon

Martin Hunn
Zählerableser Gemeinde Egliswil

Ruedi Suter
Zählerableser Gemeinde Schafisheim
Marion Zubler
Zählerableserin Gemeinde Schafisheim

Juan Carlos Schoch
Zählerableser Gemeinde Teufenthal
Selbstablesung
Sollten Sie beim Besuch nicht zu Hause sein, finden Sie in Ihrem Briefkasten eine Ablesekarte. Bitte senden Sie uns die ausgefüllte Selbstablesekarte bis spätestens 6. Januar 2025 zurück. Andenfalls wird Ihr Verbrauch geschätzt.
Sie können uns die Daten auch per Kundenformular mitteilen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.



